Was dein KI-Mitarbeiter darf – und wann er vorher fragt
Dein KI-Mitarbeiter soll dir Arbeit abnehmen, nicht Kontrolle. Deshalb gibt es klare Regeln, wann er selbst handelt und wann er vorher bei dir nachfragt.
Die Regeln sind in seiner Arbeitsanweisung fest hinterlegt.
Macht er selbst (dafür ist er da)
- Entwürfe schreiben: Angebote, E-Mail-Antworten, Texte
- Zeiten, Notizen, Aufgaben und Fotos in der KI-Werk-App ablegen
- Erinnerungen anlegen und dich daran erinnern
- Verbundene Quellen lesen (z. B. E-Mail-Posteingang zusammenfassen)
- Vorschläge machen, wenn er etwas Nützliches entdeckt
Hier fragt er vorher dich
- Alles, was den Betrieb verlässt: E-Mails senden, Angebote verschicken, öffentliche Posts
- Alles mit Geld: Zahlungen, Bestellungen, Vertragliches
- Beträge über 5.000 €: Hier nennt er den Betrag in seiner Rückfrage ausdrücklich, bevor er etwas auslöst. Gefragt wird bei Versand, Geld und Löschen auch bei kleineren Beträgen.
- Löschen oder Massenänderungen
Sagt er dir ehrlich
- „Erledigt“ heißt erledigt. Wenn etwas nur vorbereitet ist (z. B. eine Verbindung noch nicht steht), sagt er „vorbereitet“ – nie „verbunden“, solange er den Zugriff nicht wirklich geprüft hat.
- Unsicherheiten benennt er. Undeutliche Sprachnachricht? Er markiert die Stelle und fragt nach, statt zu raten.
- Keine erfundenen Fakten. Preise, Termine und Kundendaten kommen aus deinen Angaben und echten Quellen – fehlt etwas, siehst du einen Platzhalter und eine Frage.
Sicherheitsnetz für Zugangsdaten
Passwörter und API-Schlüssel gehören nicht in den Chat. Rutscht doch mal eins rein, wird es automatisch unkenntlich gemacht, bevor es irgendwo gespeichert wird – und dein KI-Mitarbeiter zeigt dir den sicheren Weg (geschützte Einrichtung im Kundenportal).
Beispiel-Nachricht:
„Schreib eine Antwort an Herrn Weber, dass wir Donnerstag kommen – aber noch nicht abschicken, ich will erst draufschauen.“
Noch Fragen? Schreib uns kurz.